Das Abstandsgebot wird zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.
Kohorte 1: Jahrgang 1 und 2
Kohorte 2: Jahrgang 3 und 4
1. Eingangs-, Flure und Toilettenregelung
Es werden Eingänge erweitert (Zufahrten, Schulhof, Terrassentüren)
Die Eingänge werden den Klassen wie folgt zugeordnet:
Klasse
Schulbeginn/-ende
Pause
1a
Haupteingang, rechte Tür
Hoftür gegenüber Verwaltung
1b
Haupteingang, rechte Tür
Hoftür gegenüber Verwaltung
2a
Hintereingang zur Bushaltestelle
Hintereingang zur Bushaltestelle
2b
Hintereingang zur Bushaltestelle
Hintereingang zur Bushaltestelle
3a
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Hoftür gegenüber 4c
3b
Haupteingang linke Tür, über den Schulhof (Hoftür gegenüber Toiletten) Tür bei Betreuung
Hoftür bei der Betreuung
4a/4b
Terrassentür
Terrassentür
4c
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Flure werden in verschiedenen Richtungen genutzt.
Aufgrund der Breite der Flure ist das Abstandhalten von 1,5 m gewährleistet. Auf dem Boden befinden sich Markierungen durch die die „Laufrichtung“ erkennbar ist.
Wartebereiche vor den Toiletten sind markiert
Die Klassen 3a, 3b und 4c nutzen die Toiletten bei der Betreuung und die Klassen 1a, 1b, 2a, 2b, 4a und 4b die Toiletten neben die Haupteinganag
Innerhalb der Toiletten dürfen sich nur ein bis zwei Personen befinden. Anstelle eines Schildes an der Tür, heften die Kinder eine eigene (!) Wäscheklammer an das Toilettenschild an der Tür um „besetzt“ zu symbolisieren.
Die Lehrkräfte achten darauf, dass nur ein Kind aus der Gruppe auf Toilette geht.
2. Mund-Nasen-Bedeckung
In öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbus) und an der Bushaltestelle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auf dem Weg zur Toilette muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Da sich die Kinder einer Klassenstufe aufgrund der eingeführten Wegeführung im Schulgebäude nicht begegnen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gängen nicht erforderlich. Das Gleiche gilt für die Wege in die Pause.
Personen, für die Aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
3. Erkrankung
Der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ legt folgenden Umgang mit Erkrankungen fest:
Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden
wenn
kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwerer Symptomatik, z.B. mit
Fieber ab 38,5°C oder
akutem, unerwartet auftretendem Infekt (insbesondere der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dort wird über das weitere Vorgehen (Testung/Wiederzulassung zum Schulbesuch) entschieden.
Erkrankung während des Schultages
Bei Auftreten und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts- oder Betreuungszeit, wird das Kind in einem separaten Raum (Krankenzimmer) isoliert. Dies gilt auch für Geschwisterkinder. Die betreffenden Kinder sollten in dieser Zeit und auf dem Heimweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kinder müssen umgehen abgeholt werden und es ist notwendig, sie einem Arzt vorzustellen.
Ausschluss vom Schulbesuch
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:
Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
Personen, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.
4. Betreten des Schulgebäudes
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und nur auf dringend notwendige Ausnahmen zu beschränken. Falls Sie in die Schule kommen müssen, nutzen Sie bitte den Haupteingang der Schule, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung und melden sich umgehend im Sekretariat.
5. Schülerbelehrung
Der Abstand von mindestens 1,50 m zu Schülerinnen und Schülern einer anderen Kohorte ist auf Gängen und an den Bushaltestellen einzuhalten (keine Berührungen anderer Personen, Gegenstände nicht ausborgen/teilen)
Die gekennzeichnete Laufrichtung auf den Fluren ist einzuhalten
Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen (insbesondere nicht Augen, Mund, Nase)
Husten/Niesen (Armbeuge, Taschentuch), möglichst wegdrehen von Personen, danach Hände waschen
Anzahl der zugelassenen Personen für den Toilettenbereich beachten: 1-2 Person
Zuweisung der Toilettenräume für die Klassen beachten
Händewaschen: mit Seife (20-30 Sekunden) (nochmals besprechen)
Beim erstmaligen Betreten der Schule morgens
Vor dem Frühstück und Mittagessen
Nach einem Toilettengang
Vor bzw. nach dem Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Die Kinder können für den Eigengebrauch Handcreme mitbringen
Händedesinfektion: nur unter Anwesenheit und Anleitung einer Aufsichtsperson
6. Händedesinfektion
Wird den Kindern nicht zur Verfügung gestellt und darf nicht mitgebracht werden.
Erklärung: Desinfektionsmittel dürfen nur verschlossen und nie unbeaufsichtigt mit Schülern im Raum sein
Eine Hände-Desinfektion ist nur durchzuführen, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gab
7. Pausen
Schulhof und Grünflächen werden abgeteilt und den Klassen zugewiesen und mit Markierungen abgetrennt
Der Mehrgenerationspark wird als „Pausenhof“ genutzt
Die vorgeschriebene Wegeführung wird eingehalten
8. Schulsport
Der Sportunterricht findet bevorzugt im Freien statt
sportartbedingte Einschränkungen werden berücksichtigt
Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen
Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen, oder erfordern, bleiben weiterhin untersagt
9. Musikunterricht
Chorsingen und dialogische Sprechübungen dürfen in Räumlichkeiten nicht stattfinden
Chorsingen unter freiem Himmel ist bei einem Mindestabstand von 2m zulässig
Blasinstrumente werden nicht gespielt
Beim kohortenübergreifenden Musizieren mit anderen Instrumenten sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten,
innerhalb einer Kohorte ist dies nicht notwendig.
10. Personal
Lehrkräfte und PMs sind angehalten das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
Im Primarbereich sowie im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann auch auf das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verzichtet werden, soweit die Lehrkräfte nicht kohortenübergreifend eingesetzt werden.
Im Lehrerzimmer / Teeküchenbereich / Materialraum Abstandsregeln einhalten
Die Bücherei dient als zweites Lehrerzimmer
Die Lehrerinnen Toilette darf mit 2 Personen (Toilettenbereich und Waschbeckenbereich) genutzt werde (ggf. Kommunikation erforderlich)
Lehrkräfte führen immer eine MNB bei sich und tragen diese, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
Sollte Szenario B wieder in Kraft treten müssen, wird wie im „niedersächsischen Rahmen- Hygieneplan Corona Schule“ verfahren und es gelten die daraufhin überarbeiteten „Ergänzungen des Rahmen-Hygieneplan Corona“ für die GS Amelinghausen.
Die Eltern melden sich (sobald es möglich ist) auf der NBC an, damit auf eine Kommunikationsplattform zurückgegriffen werden kann!
Rahmen-Hygieneplan Corona
(Stand 24.08.2020)
Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb
Das Abstandsgebot wird zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.
Kohorte 1: Jahrgang 1 und 2
Kohorte 2: Jahrgang 3 und 4
1. Eingangs-, Flure und Toilettenregelung
Es werden Eingänge erweitert (Zufahrten, Schulhof, Terrassentüren)
Die Eingänge werden den Klassen wie folgt zugeordnet:
Klasse
Schulbeginn/-ende
Pause
1a
Haupteingang, rechte Tür
Hoftür gegenüber Verwaltung
1b
Haupteingang, rechte Tür
Hoftür gegenüber Verwaltung
2a
Hintereingang zur Bushaltestelle
Hintereingang zur Bushaltestelle
2b
Hintereingang zur Bushaltestelle
Hintereingang zur Bushaltestelle
3a
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Hoftür gegenüber 4c
3b
Haupteingang linke Tür, über den Schulhof (Hoftür gegenüber Toiletten) Tür bei Betreuung
Hoftür bei der Betreuung
4a/4b
Terrassentür
Terrassentür
4c
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Terrassentür Feuerwehrzufahrt
Flure werden in verschiedenen Richtungen genutzt.
Aufgrund der Breite der Flure ist das Abstandhalten von 1,5 m gewährleistet. Auf dem Boden befinden sich Markierungen durch die die „Laufrichtung“ erkennbar ist.
Wartebereiche vor den Toiletten sind markiert
Innerhalb der Toiletten darf sich nur eine Person befinden. Anstelle eines Schildes an der Tür, heften die Kinder eine eigene (!) Wäscheklammer an das Toilettenschild an der Tür um „besetzt“ zu symbolisieren.
Die Lehrkräfte achten darauf, dass nur ein Kind aus der Gruppe auf Toilette geht.
2. Mund-Nasen-Bedeckung
In öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbus) und an der Bushaltestelle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auf dem Weg zur Toilette muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Da sich die Kinder einer Klassenstufe aufgrund der eingeführten Wegeführung im Schulgebäude nicht begegnen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gängen nicht erforderlich. Das Gleiche gilt für die Wege in die Pause.
Personen, für die Aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
3. Erkrankung
Der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ legt folgenden Umgang mit Erkrankungen fest:
Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden
wenn
kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwerer Symptomatik, z.B. mit
Fieber ab 38,5°C oder
akutem, unerwartet auftretendem Infekt (insbesondere der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dort wird über das weitere Vorgehen (Testung/Wiederzulassung zum Schulbesuch) entschieden.
Erkrankung während des Schultages
Bei Auftreten und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts- oder Betreuungszeit, wird das Kind in einem separaten Raum (Krankenzimmer) isoliert. Dies gilt auch für Geschwisterkinder. Die betreffenden Kinder sollten in dieser Zeit und auf dem Heimweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kinder müssen umgehen abgeholt werden und es ist notwendig, sie einem Arzt vorzustellen.
Ausschluss vom Schulbesuch
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:
Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigtenCovid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
Personen, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.
4. Betreten des Schulgebäudes
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und nur auf dringend notwendige Ausnahmen zu beschränken. Falls Sie in die Schule kommen müssen, nutzen Sie bitte den Haupteingang der Schule, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung und melden sich umgehend im Sekretariat.
5. Schülerbelehrung
Der Abstand von mindestens 1,50 m zu Schülerinnen und Schülern einer anderen Kohorte ist auf Gängen und an den Bushaltestellen einzuhalten (keine Berührungen anderer Personen, Gegenstände nicht ausborgen/teilen)
Die gekennzeichnete Laufrichtung auf den Fluren ist einzuhalten
Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen (insbesondere nicht Augen, Mund, Nase)
Husten/Niesen (Armbeuge, Taschentuch), möglichst wegdrehen von Personen, danach Hände waschen
Anzahl der zugelassenen Personen für den Toilettenbereich beachten: 1-2 Person
Zuweisung der Toilettenräume für die Klassen beachten
Händewaschen: mit Seife (20-30 Sekunden) (nochmals besprechen)
Beim erstmaligen Betreten der Schule morgens
Vor dem Frühstück und Mittagessen
Nach einem Toilettengang
Vor bzw. nach dem Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Die Kinder können für den Eigengebrauch Handcreme mitbringen
Händedesinfektion: nur unter Anwesenheit und Anleitung einer Aufsichtsperson
6. Händedesinfektion
Wird den Kindern nicht zur Verfügung gestellt und darf nicht mitgebracht werden.
Erklärung: Desinfektionsmittel dürfen nur verschlossen und nie unbeaufsichtigt mit Schülern im Raum sein
Eine Hände-Desinfektion ist nur durchzuführen, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gab
7. Pausen
Schulhof und Grünflächen werden abgeteilt und den Klassen zugewiesen und mit Markierungen abgetrennt
Der Mehrgenerationspark wird als „Pausenhof“ genutzt
Die vorgeschriebene Wegeführung wird eingehalten
8. Schulsport
Der Sportunterricht findet bevorzugt im Freien statt
sportartbedingte Einschränkungen werden berücksichtigt
Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen
Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen, oder erfordern, bleiben weiterhin untersagt
9. Musikunterricht
Chorsingen und dialogische Sprechübungen dürfen in Räumlichkeiten nicht stattfinden
Chorsingen unter freiem Himmel ist bei einem Mindestabstand von 2m zulässig
Blasinstrumente werden nicht gespielt
Beim Musizieren mit anderen Instrumenten sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m) beim Musizieren einzuhalten
10. Personal
Lehrkräfte und PMs sind angehalten das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
Im Primarbereich sowie im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann auch auf das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verzichtet werden, soweit die Lehrkräfte nicht kohortenübergreifend eingesetzt werden.
Im Lehrerzimmer / Teeküchenbereich / Materialraum Abstandsregeln einhalten
Die Bücherei dient als zweites Lehrerzimmer
Die Lehrerinnen Toilette darf mit 2 Personen (Toilettenbereich und Waschbeckenbereich) genutzt werde (ggf. Kommunikation erforderlich)
Lehrkräfte führen immer eine MNB bei sich
Sollte Szenario B wieder in Kraft treten müssen, wird wie im „niedersächsischen Rahmen- Hygieneplan Corona Schule“ verfahren und es gelten die daraufhin überarbeiteten „Ergänzungen des Rahmen-Hygieneplan Corona“ für die GS Amelinghausen.
Die Eltern melden sich (sobald es möglich ist) auf der NBC an, damit auf eine Kommunikationsplattform zurückgegriffen werden kann!
Termine
Zeugnisausgabe 29. Januar
Zeugnisferien 1. Februar - 2. Februar
Anschrift
Grundschule Amelinghausen
Zum Lopautal 14
21385 Amelinghausen